Angestellte in Nordrhein-Westfalen haben einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub
Arbeitnehmer in NRW haben ein Recht, von dem die meisten gar nichts wissen: den Bildungsurlaub. Gemäß Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) NRW haben Angestellte Anspruch auf bezahlte Freistellung für berufliche und politische Weiterbildung. Mit anderen Worten: Sie können Urlaub zu Weiterbildungszwecken machen und erhalten währenddessen Ihr volles Gehalt! Diese Regelung soll die persönliche und fachliche Entwicklung der Arbeitnehmer […]