Arbeitnehmer in NRW haben ein Recht, von dem die meisten gar nichts wissen: den Bildungsurlaub. Gemäß Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) NRW haben Angestellte Anspruch auf bezahlte Freistellung für berufliche und politische Weiterbildung. Mit anderen Worten: Sie können Urlaub zu Weiterbildungszwecken machen und erhalten währenddessen Ihr volles Gehalt!
Diese Regelung soll die persönliche und fachliche Entwicklung der Arbeitnehmer fördern und das lebenslange Lernen unterstützen. Wir zeigen in diesem Artikel, welche Voraussetzungen für Bildungsurlaub gelten und was dabei zu beachten ist.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub? – und wer nicht?
Wenn es um das Thema Bildungsurlaub in NRW geht, gibt es regelmäßig Missverständnisse und Unwahrheiten, die sich hartnäckig halten. Fakt ist: Jeder Angestellte und jeder Auszubildende hat grundsätzlich Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn der Tätigkeitsschwerpunkt in NRW liegt und das Beschäftigungsverhältnis bereits mindestens 6 Monate besteht. Beamte können dagegen keinen Bildungsurlaub beanspruchen.
Wie lange darf ein Bildungsurlaub dauern?
Wie viele Tage Bildungsurlaub Ihnen zustehen, kommt auf das Beschäftigungsverhältnis an:
- Regulär haben Vollzeitbeschäftigte Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr.
- Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Anspruch entsprechend der Arbeitszeit angepasst.
- Auszubildenden steht ein Bildungsurlaub von 5 Tagen während ihrer gesamten Ausbildung zu.
Der Bildungsurlaub steht den Arbeitnehmern rechtlich zu. Der Arbeitgeber darf ihn nicht verwehren und auch keine Kürzung einfordern. Während des Urlaubs wird das volle Gehalt gezahlt, die Kosten müssen von Ihnen aber selber getragen werden.
Welche Bedingungen gelten für einen Bildungsurlaub
Wie bereits der Name zeigt, ist diese Art von Urlaub nicht als reines Freizeitvergnügen für die Arbeitnehmer gedacht. Beim Bildungsurlaub soll es sich zudem nicht um eine ausgedehnte Fernreise handeln. Der Urlaubsort darf sich daher maximal 500 Kilometer entfernt von der Landesgrenze Nordrhein-Westfalens befinden.
Der Bildungsurlaub muss der beruflichen oder politischen Fortbildung dienen. Für Auszubildende ist nur Urlaub zu politischen Bildung zulässig, da die berufliche Bildung ja ohnehin in der Ausbildung stattfindet.
Damit ein Bildungsurlaub wirklich ein Bildungsurlaub ist, reicht es nicht aus, einfach nur in eine bestimmte Umgebung zu fahren. Zusätzlich sollten bestimmte Seminare oder Kurse gebucht werden, welche den Bildungswert der Reise unterstreichen.
Auch der Arbeitgeber hat einen Nutzen durch den Bildungsurlaub seiner Angestellten
Es ist vorgegeben, dass auch der Arbeitgeber einen gewissen Vorteil vom Bildungsurlaub seiner Mitarbeiter haben muss. Ein Zeichenkurs kann von Mitarbeitenden eines Betriebes, in dem Zeichnen überhaupt keine Rolle spielt, somit nicht als Bildungsurlaub deklariert werden.
Anders sieht es mit Seminaren aus, welche auf die körperliche oder mentale Gesundheit abzielen: Hier ist branchenunabhängig davon auszugehen, dass auch der Arbeitgeber von einem fitteren und belastbareren Angestellten profitiert.
Wann kann der Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen?
Anträge auf Bildungsurlaub müssen fristgerecht spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Urlaub erfolgen. Innerhalb einer Frist von 3 Wochen kann der Arbeitgeber den Antrag ablehnen, muss dabei aber Gründe angeben. Die Ablehnung kann beispielsweise aus den folgenden Gründen erfolgen:
- Der Bildungsurlaub entspricht nicht den rechtlichen Bedingungen, beispielsweise ist der Urlaubsort zu weit von NRW entfernt, oder das Bildungsziel ist rein privater Natur.
- Die Gewährung von Urlaub ist zum betreffenden Zeitpunkt aus betrieblichen Gründen nicht möglich. Wenn beispielsweise bereits Urlaubsanträge andere Mitarbeiter vorliegen und während der betreffenden Zeit nicht noch jemand entbehrt werden kann, kann der Antrag abgelehnt werden.
- Der Betrieb hat weniger als 10 Mitarbeiter. In diesem Fall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Bildungsurlaub.